Keramische Beläge

By Creative keramik


Allgemeine Geschäftsbedingungen

letze aktualiesierung mÄrz 2009

1. Geltungsbereich                           

  • Unseren Verkäufen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vertragsabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für Vertragsänderungen und für eine Änderungen der Schriftformklausel selbst.
  • Bei allen Bauleistungen, d.h. für Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird, gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B. Diese gilt auch, wenn die gelieferte Ware von uns oder einem von uns beauftragten Betrieb eingebaut, verlegt oder montiert wird.

2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Erfüllung nachkommen.
3. Lieferzeiten
Unsere Liefertermine und -fristen sind annähernd und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Wird der vereinbarte Termin überschritten, so ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzten. Wird im Falle des Verzuges die Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag insoweit zurücktreten, als dieser noch nicht erfüllt ist. Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder Vertragsstrafen sind ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitiger oder richtiger Selbstbelieferung, bei höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen oder Brand sowie Vandalismusschäden im eigenen Betrieb oder dem eines Zulieferers, die von uns nicht zu vertreten sind und die eine Vertragserfüllung erschweren, sind wir berechtigt, Lieferzeiten hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller deswegen  irgendwelche Ansprüche zustehen.
4. Preise und Zahlungen

  • Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager. Der Transport zur Baustelle bzw. die Versendung von Waren auf dem Postweg, durch Speditionen oder Paketdienste sowie deren Verpackung und eine eventuelle Transportversicherung wird gesondert berechnet. Ist „frei Baustelle“ vereinbart, bedeutet dies die Anlieferung ohne Abladen. Ist das Abladen vereinbart, wird direkt am Fahrzeug entladen.
  • Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, so sind wir berechtigt, die Preise wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder Steuern und Abgaben entsprechend zu erhöhen. Sofern dem Vertrag ein Listenpreis  zugrunde liegt, gilt der zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültige Listenpreis. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Ist mit dem Kunden nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.  

5. Aufrechnung und Zurückhaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Gewährleistung

  • Ist der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so hat er die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der  Ware mitzuteilen. Verdecke Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung an­zuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt.
  • Für alle Kunden gilt im Übrigen: Bei Mängeln folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaf­ten Ware oder Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat.

7. Farb-, Struktur- und Maßabweichungen
Alle Platten, Fliesen, Natur- und Kunststeine, die wir be­mustern, be­schreiben, abbilden oder zeigen, gelten als annähernde Anschau­ungs­stücke für Qualität, Abmes­sung, Farbe, Dekor, Struktur und Bearbei­tung. Abweichungen der gelieferten Ware sind deshalb möglich, bei Kunst und Natursteinen sogar normal und stellen keinen Mangel dar. Bei glasierten Platten, Fliesen und Mosaiken können Glasurrisse und bei Verwendung als Bodenbelag durch Begehen Abnutzungserscheinungen auftreten. Sie sind materialbedingt und nicht vermeidbar. Sie beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht und sind deshalb gemäß den Verkaufsbedingungen unserer Lieferwerke und Lieferanten kein Grund zur Beanstandung. Kunst und Natursteine können in Farbe, Stärke (Dicke), Struktur und Bearbeitung nicht einheitlich geliefert werden. Daher kann eine Gewähr für vollkommene Übereinstimmung von Anschauungsstück und Ware nicht übernommen werden. Abweichungen und so genannte Schönheitsfehler (z.B. Einschlüsse), die in der Natur des Gesteines lie­gen, sowie Maßab­weichungen, welche ein genaues Pas­sen und ein richtiges Verhältnis nicht stören, bleiben vor­behalten. Fachgemäße Kittungen, das Auseinanderneh­men loser Adern oder Stiche und deren Wiederzusam­mensetzung sind nicht nur unvermeidlich, sondern auch ein wesentliches Erfordernis der Bearbei­tung. Sie stellen keinen Mangel dar. Quarzadern, Poren, Einlagerungen, Farbschwankungen, Strukturschwankungen und Flecken sind natürliche Eigenschaften des Natursteines und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9. Sonstiges
Für Verträge und deren Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Starnberg Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese eine Lücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke tritt diejenige Bestimmung, die die Parteien bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise geschlossen hätten.

 

 

 

 

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